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Mitgliedschaft und Beitragsordnung

1. Aufnahmegebühr

Kinder und Jugendliche: 5,00€
Erwachsene: 10,00 €

2. Monatsbeiträge:

Kinder, Schüler, Jugendliche ohne persönliches Einkommen: 3,00 €
Rentner / zeitweilig Erwerbslos: 5,00 €
Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr (mit eigenem Einkommen): 6,00 €
Familien ab 3 Mitgliedern: 10,00 € (mit Beschluss des erweiterten Präsidiums am 12.12.2017 gestrichen)

3. Der Beitragsrücklauf beträgt 20%. In den Abteilungen, in denen Wettkampfsport im Nachwuchsbereich betrieben wird, ist der Beitragsrücklauf 100%. In den allgemeinen Sportgruppen entfällt der Beitragsrücklauf. Die Höhe des Beitragsrücklaufes kann entsprechend der finanziellen Situation des Vereins geändert werden.

4. Der Beitrag ist eine Bringepflicht. Die Kassierung erfolgt in den Abteilungen. Die Beiträge sind von den Schatzmeistern/Kassenwarten viertel- bzw. halbjährlich beim Schatzmeister des Vereins abzurechnen. Es erfolgen, je nach Wunsch, Bankeinzug oder Barzahlung beim Gruppenkassierer/Schatzmeister.

5. Durch Unterschrift zum Aufnahmeantrag wird die Satzung der Union 1861 Schönebeck e.V. anerkannt.

6. Der gesetzliche Vertreter des als Mitglied aufzunehmenden Minderjährigen stimmt der Aufnahme zu und übernimmt die persönliche Mithaftung für die von dem Minderjährigen geschuldeten Mitglieds-, Abteilungs- oder auch Kurzzeitbeitrag.

7. Die Abteilungen sind berechtigt, die Aufnahmegebühren zu erhöhen und Sonderbeiträge zu erheben. Hierzu ist ein Versammlungsbeschluss (Mehrheitsbeschluss) in einer Abteilungsmitgliederversammlung erforderlich. Die Differenz zwischen den Aufnahmegebühren laut Beitragsordnung sowie Sonderbeiträgen der Abteilung verbleibt in den Abteilungen zur Finanzierung ihrer sportspezifischen Aufgaben.

8. Die laut Beitragsordnung zu entrichtende Aufnahmegebühr und die kassierten (nicht rückgeführten) Beiträge gehen als Einnahmequelle in den vom Schatzmeister zu erstellenden jährlichen Finanzplan des Vereins ein. Jede Abteilung hat ebenfalls einen eigenen Finanzplan bis Ende November des Jahres für das Folgejahr zu erstellen.

9. Das Präsidium entscheidet über mögliche veränderte Rückführungen für die einzelnen Abteilungen.

10. Mitglieder der Union 1861 Schönebeck e. V., welche sich in mehreren Abteilungen sportlich betätigen wollen, zahlen in ihrer Stammabteilung den Beitrag laut Beitragsordnung und den dort eventuell beschlossenen Sonderbeitrag. In anderen Abteilungen ist der in dieser Abteilung festgelegt Sonderbeitrag oder ein Teil desselben zu zahlen.

Alle sportlichen Unionsangebote in einem Flyer

Du möchtest Dich sportlich bei uns betätigen, weißt aber noch nicht genau in welcher Sportart? Kein Problem. Wir haben einen Flyer, der all unsere Sportarten zusammenträgt und es Dir leicht macht, mit den Abteilungen in Kontakt zu treten. Einfach runterladen.